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Heizungscheck

Heizungscheck ist Pflicht!

Seit dem 01.10.2022 ist der Heizungscheck laut Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) bis 2024 Pflicht, da die Bundesregierung nach dem Energiesicherungsgesetz nun weiter Maßnahmen getroffen hat.

Vor dem Hintergrund hoher Energiekosten und der Umweltbelastung durch steigende CO²-Emissionen erkennen jetzt auch immer mehr Hauseigentümer die Notwendigkeit den Energieverbrauch zu senken! Ein einfacher Schritt hierzu ist der Heizungscheck.

Wer muss einen Heizungscheck durchführen lassen?

Alle Immobilienbesitzer mit einer Gasheizung müssen bis zum 15.09.2024 einen Heizungscheck nachweisen.

Ausnahmen: Haben Sie in den letzten Jahren einen Heizungscheck (nach DIN 15378) durchführen lassen oder eine Modernisierung der Anlage bis zu 6 Monate nach dem Stichtag geplant, sind Sie von der Pflicht befreit.

Was wird bei einem Heizungscheck gemacht?

Hier geht es um ein schnelles und kostengünstiges Prüfverfahren bestehender Heizungsanlagen um die Effizienz der Heizungsanlagen zu bestimmen. Hierbei werden die einzelnen Anlagekomponenten durch Messungen und Sichtprüfung begutachtet und analysiert.

Überprüft werden unter anderem:

  • Ob Rohrleitungen, Armaturen im Heizraum isoliert werden müssen
  • Ob die vorhandenen Heizungspumpen noch effizient sind oder gegen eine Hocheffizienzpumpe ausgetauscht werden müssen
  • Ob die Regelung durch Anpassung der Nachtabsenkung oder der Heizkurve noch effizienter laufen würde
  • Ob die Heizung einen hydraulischen Abgleich benötigt, ….

Durch den Heizungscheck identifiziert der durchführende Fachbetrieb die buchstäblichen „Leichen im Heizungskeller“. Mittels der Ergebnisse können konkrete Empfehlungen mit Kostenschätzungen für die Optimierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gegeben werden.  

Sie möchten gerne einen Heizungscheck durchführen lassen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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